Die Elektromobilität gewinnt zunehmend an Bedeutung – auch für kommunale Fuhrparks und die Ladeinfrastruktur vor Ort. Die Bezirksregierung Arnsberg bietet aktuell verschiedene Förderprogramme, die von Kommunen genutzt werden können. Es stehen in verschiedenen Aufrufen noch ausreichend Fördermittel zur Verfügung, die Antragstellung erfolgt für alle Kommunen in NRW digital über die Webseite der Bezirksregierung Arnsberg.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der aktuell verfügbaren Förderungen:
Umsetzungskonzepte Elektromobilität
Die Konzepte müssen mindestens einen der folgenden Aspekte umfassen:
- Beschaffung von mindestens fünf rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Fahrzeugen der Fahrzeugklassen M1 und N1
- Errichtung von mindestens zehn Normalladepunkten oder vier Schnellladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt je Ladepunkt an einem Standort
- Beschaffung mindestens eines rein batterieelektrischen oder brennstoffzellenbasierten Nutzfahrzeugs der Klassen N2 und N3, Busses der Klasse M3 oder Sonderfahrzeugs
Die Förderhöhe beträgt für Kommunen 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 90.000 Euro.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:
Förderung von Umsetzungskonzepten Elektromobilität | Bezirksregierung Arnsberg
Kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur
Gefördert werden Standortkonzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. Diese können zum Beispiel folgende Aspekte umfassen: Bedarfsermittlung, Identifizierung geeigneter Flächen und Standorte, Einbindung ortsnaher Erneuerbare-Energien-Anlagen, Erreichbarkeit und Zugänglichkeit, Anzahl und Verteilung der Ladepunkte, Klärung juristischer Fragestellungen
Die Förderung beträgt maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von 70.000 Euro.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Beschäftigte
Die Förderhöhe beträgt maximal 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einem Förderhöchstbetrag von maximal 1.500 Euro je Ladepunkt.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Kommunen
Für Ladepunkte mit einer Ladeleistung kleiner 50 Kilowatt beträgt die Förderung maximal 1.500 Euro je Ladepunkt.
Für Ladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 Kilowatt beträgt die Förderung maximal 150 Euro je Kilowatt Ladeleistung.
Die Ladeinfrastruktur darf ausschließlich nicht-wirtschaftlich genutzt werden.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:
Nutzfahrzeuge der Klasse N1
Die Förderhöhe für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge beträgt maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 8.000 Euro je Fahrzeug.
Geförderte Fahrzeuge dürfen ausschließlich nicht-wirtschaftlich genutzt werden.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:
Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Klasse 16
Die Förderhöhe für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge beträgt maximal 50 % der Investitionsmehrkosten bis maximal 200.000 Euro je Fahrzeug.
Geförderte Fahrzeuge dürfen ausschließlich nicht-wirtschaftlich genutzt werden.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:
Fahrzeuge der Klasse M1
Die Förderhöhe für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge beträgt 5.000 Euro je Fahrzeug. Gefördert werden ausschließlich Fahrzeuge, die laut Kraftfahrtbundesamt den Segmenten „Minis“ und „Kleinwagen“ zuzuordnen sind. Je Antragsberechtigtem können grundsätzlich maximal zehn Fahrzeuge gefördert werden.
Geförderte Fahrzeuge dürfen ausschließlich nicht-wirtschaftlich genutzt werden.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:
Für Rückfragen stehen Ihnen das Team der PlattformKlima.NRW gerne zur Verfügung.