Zum 01.01.2024 wurde die Förderung „Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen“ (BEG) neu aufgelegt. Diese Aktualisierung bringt verschiedene Änderungen mit sich, insbesondere in Bezug auf die Förderung von Einzelmaßnahmen. Zudem erfordert die Antragsstellung den Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags, was das Vergabeverfahren zusätzlich erschwert.
In der Veranstaltung „PlattformKlima.NRW – BEG Einzelmaßnahmen – Antragsvoraussetzungen und Vergabeverfahren“
am 15.04.24 von 14:00 bis 15:00 Uhr über Zoom
werden einleitend die Förderbereiche des BEG und die Zuständigkeiten vorgestellt. Danach werden Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie das kommunale Vergabe-verfahren in Einklang mit den Voraussetzungen für eine Antragsstellung zur Förderung von BEG-Einzelmaßnahmen gestaltet werden kann.
Im Anschluss an die Präsentationen findet eine Fragerunde statt.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Ihre Kommunal Agentur NRW