KRL Förderung – Anträge wieder möglich!

Update 23.01.2024: Wichtige Informationen zur NKI-Förderung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, die zentral für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden ist. Diese Antrags- und Bewilligungspause war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 erforderlich.

Damit können auch wieder Anträge in den Förderprogrammen Kommunalrichtlinie, investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte, Klimaschutz durch Radverkehr, innovative Klimaschutzprojekte und E-Lastenfahrradrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gestellt und entgegengenommen werden. Es gelten die jeweiligen Förderbestimmungen. Außerdem können bereits vorliegende Anträge nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung bewilligt werden.

Im Einzelnen:

Kommunalrichtlinie

Die Einreichung von Anträgen und deren Bewilligung ist wieder möglich. Die Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns kann wieder erfolgen. Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich weiterhin in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.

Eine Antragsstellung über das Portal easy-Online ist in Kürze wieder möglich.

Die Förderung kommunaler Wärmepläne ist mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 ausgelaufen, weshalb für diesen Förderschwerpunkt (4.1.11 kommunale Wärmeplanung) keine neuen Anträge mehr entgegengenommen werden. Für den Förderschwerpunkt Ausgewählte Klimaschutzmaßnahmen aus einem Klimaschutzkonzept gemäß 4.1.8 c) werden ebenfalls keine Anträge mehr angenommen.

Investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte, Klimaschutz durch Radverkehr, innovative Klimaschutzprojekte

Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich weiterhin in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.

E-Lastenradrichtlinie

Die Einreichung von Anträgen und deren Bewilligung ist wieder möglich. Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.

Kälte-Klima-Richtlinie

Die Einreichung von Anträgen ist derzeit nicht möglich, da die Gültigkeit der Richtlinie am 31. Dezember 2023 ausgelaufen und eine neue Förderrichtlinie noch nicht in Kraft getreten ist. Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind (Antragspause), haben Bestand, befinden sich weiterhin in der Bearbeitung und müssen nicht neu gestellt werden.

Wenn Sie einen Antrag auf Förderung stellen oder bereits einen Antrag eingereicht haben, bitten wir um Geduld und Verständnis, da es unter anderem aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.

Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird hier auf klimaschutz.de umgehend informiert.

Quelle: Klimaschutz.de

Klimaschutzförderungen