Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November zum 2. Nachtragshaushalt 2021. Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind.
Die Haushaltssperre hat für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) weiterhin Bestand. Da die Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) im KTF veranschlagt sind, gilt weiterhin folgendes:
Derzeit kann keine Bewilligung von neuen Vorhaben sowie keine Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns erfolgen.
Die Annahme von Anträgen pausiert weiterhin. Dies betrifft alle Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative. Eine Antragsstellung über das Portal easy-Online ist deshalb nicht möglich. Es erfolgt auch keine Annahme von Anträgen per Post oder E-Mail.
Für den Förderschwerpunkt 4.1.8 b (Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement) im Rahmen der Kommunalrichtlinie werden Anträge entgegengenommen, um die in der Richtlinie festgelegten Fristen zu wahren. Eine Förderzusage ist damit jedoch nicht verbunden.
Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Über aktuelle Entwicklungen zu den Förderprogrammen der Nationalen Klimaschutzinitiative wird hier auf klimaschutz.de informiert.