Aktuelle Hinweise zur Billigkeitsrichtlinie – Abruf der aufgestockten Mittel

Aufgrund der Aufstockung der Billigkeitsrichtlinie von 40 Mio. Euro auf 80 Mio. Euro wird auch die Richtlinie mit den Anforderungen für einen Abruf der Mittel angepasst. Die vielfältigen und unkomplizierten Einsatzmöglichkeiten sollen auch in der 2. Phase der Bewilligung erhalten bleiben.

Die Veröffentlichung der überarbeiteten Richtlinie wird in Kürze erwartet. Das Antragsformular ist schon angepasst und steht auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg (BRA) online: mehr…

  1. Verteilschlüssel

  • Der Verteilschlüssel mit der Zuweisung bleibt gleich mehr…
  • Die dort gelistete Summe je Gemeinde, Stadt oder Landkreis steht also insgesamt zweimal zur Verfügung (Aufteilung von in Summe zwei Mal 40 Mio. Euro).
  1. Mittelzuweisungen und Abwicklung 1. und 2. Phase

  • Nicht verwendete Mittel aus der 1. Phase können in der 2. Phase zusätzlich abgerufen werden.
  • Für alle Projekte der 1. und 2. Phase gilt der 30.06.2023 als Frist für die Projektabrechnung
  • Für die 1. und 2. Phase ist als Verwendungsnachweis jeweils eine „Erklärung des Hauptverwaltungsbeamten“ bis zum 30.09.2023 einzureichen.
  • Wenn die Mittel der Billigkeitsrichtlinie als Eigenanteile (progres.NRW, Kommunalrichtlinie (nur 1. Phase)) oder für kommunale Bürgerförderprogramme genutzt werden, reicht als Umsetzung der Erhalt des Zuwendungsbescheids bzw. das Inkrafttreten des kommunalen Bürgerförderprogramms bis 30.06.2023.
  1. Antragstellung

Aktuelle Unterlagen zur Antragstellung hat die BR Arnsberg auf ihrer Homepage eingestellt – z. B. die Powerpointpräsentation der Sprechstunde (Stand 10/2022) mehr…

Ziel ist es, das Antragsverfahren auch weiterhin so einfach und so schlank wie möglich zu halten

  1. Unterstützende Unterlagen

  • Aufgrund der vielfältigen Projekte wurden zum Thema Beihilfe noch unterstützende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
  • Prüfhilfe zur Beihilferelevanz: mehr…
  • Mustererklärung De-minimis der BRA mehr…
  • Bitte beachten Sie den Leitfaden zur Beihilfe und der wirtschaftlichen Tätigkeit. mehr…
  1. NEU: Hinweise zu kommunalen Bürgerförderungen

  • In der Richtlinie und dem Antragsverfahren wurde der Punkt 3.7. – kommunale Bürgerförderprogramme im Sinne der Nummern 3.2-3.6 als Antragsmöglichkeit ergänzt. Zu beachten ist, dass sich die Förderprogramme grundsätzlich an natürliche Personen richten müssen. Andernfalls sind beihilferechtliche Vorgaben zu beachten. Beispielförderrichtlinien können bei der Kommunal Agentur NRW heruntergeladen werden.
  • Bei kommunalen Bürgerförderprogrammen müssen die Mittel über einen politischen Beschluss im Haushalt gebunden und ggf. in nächste Haushaltsjahre übertragen werden. Der Beschluss zur Umsetzung eines kommunalen Bürgerförderprogramms muss für die Erklärung der Hauptverwaltungsbeamtin / des Hauptverwaltungsbeamten vorliegen. Der Beschluss selbst ist in Verbindung mit der Erklärung der Hauptverwaltungsbeamtin/des Hauptverwaltungsbeamten der Bezirksregierung Arnsberg aber nicht vorzulegen.
  • Für fachliche Rückfragen und zur Umsetzung rund um das Thema kommunale Bürgerförderprogramme ist im November eine eigene Sprechstunde in Planung
  1. Hinweis zur FAQ

Die FAQ auf der Internetseite wurde noch nicht überarbeitet und aktualisiert.

  1. Beispielsammlung beantragter Projekte

Die Teilnehmer der Sprechstunde haben ihre Projekte als Ideensammlung in diesem Arbeitspad eingetragen mehr…

Wenn Sie also noch umsetzbare Ideen haben oder suchen, können Sie sich gerne inspirieren lassen oder ihre Projekte in der Liste ergänzen.

 

  1. Nächste Sprechstunden

Die nächsten Sprechstunden sind für den 21. Oktober 2022 und den 28. Oktober 2022, jeweils um 9 Uhr geplant.

Anmeldung zu den Sprechstunden:

Sprechstunde Billigkeitsrichtlinie – Information zum neuen Antragsformular der Phase 2

  • am 21. Oktober 2022, 09.00 Uhr via Zoom mehr…

Sprechstunde Billigkeitsrichtlinie – offene Fragen zur Billigkeitsrichtlinie

  • am 28. Oktober 2022, 09.00 Uhr via Zoom mehr…

Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner der BRA und der Kommunal Agentur NRW zur Verfügung.