IÖW-Studie: „Klimanotstand“ für viele Kommunen mehr als reine Symbolik

Den „Klimanotstand“ auszurufen, bedeutet für viele Kommunen mehr als reine Symbolik. Mit einer Klimanotstandskommune tritt ein neuer Akteur in Erscheinung, der seitens der nationalen Klimaschutzpolitik stärker beachtet werden sollte. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung, die Prof. Bernd Hirschl vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung am 2. November 2019 auf dem „Klimanotstandkongress“ in Berlin vorstellte. Aus ganz Deutschland kamen Kommunen zusammen, die einen Beschluss gefasst haben, mit dem sie erklären, dass die Klimakrise existiert und dass die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen um gegenzusteuern. Hirschl: „Die nationale Förderpolitik sollte solche Kommunen, die durch ihren in der Regel breit angelegten Klimaschutz- und Vorsorgeansatz zu neuen Vorreitern werden können, bei der Umsetzung unterstützen.“

Die Studie hat das IÖW gemeinsam mit der Volksinitiative Klimanotstand Berlin, die zu dem Kongress eingeladen hatte, konzipiert und in Eigenregie durchgeführt. Das IÖW befragte alle eingeladenen Kommunen, die bereits einen Klimanotstand oder einen vergleichbaren Beschluss gefasst haben. Dazu zählten wenige Tage vor der Konferenz 78 Kommunen. Ein Drittel, also 26 Kommunen, beantwortete den Fragebogen vollständig.

Innovatives Element: Prüfung aller politischen Entscheidungen auf Klimaverträglichkeit

Die Ergebnisse zeigen etwa, dass es sich bei den Kommunen weder um besonders reiche oder politisch „grüne“ Kommunen noch um Klimaschutz-Vorreiter handelt, sondern dass diese ein eher durchschnittliches Profil aufweisen. Die Analyse des Prozesses, der in den Kommunen zur Ausrufung des Klimanotstands geführt hat, zeigt, dass zivilgesellschaftliche Akteure signifikant oft den Anstoß gegeben haben – darunter häufig Fridays for Future. Ein innovatives Element vieler Beschlüsse ist, dass alle politischen Entscheidungen auf Klimaverträglichkeit geprüft werden. „Im Zusammenklang mit Verschärfungen von Zielen und Maßnahmen – die in einigen Fällen bereits beschlossen sind, in vielen Kommunen noch diskutiert werden – kann eine solche Klimaverträglichkeitsprüfung eine neue Qualität für Klimaschutz mit sich bringen, wenn sie mit einem breiten Monitoring einhergeht“, so Hirschl.

Hirschl: „Neuer Akteur mit Potenzial“

Nach Einschätzung von Hirschl sind die Klimanotstandskommunen ein neuer Akteur mit Potenzial für die Umsetzung der nationalen Klimaschutzstrategie. Daher sollten sie im einschlägigen Förderprogramm, der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums, auch entsprechende Aufmerksamkeit erhalten. Mit staatlicher Unterstützung und durch wissenschaftliche Begleitung könnten etwa Methoden, Tools und Verfahren entwickelt werden, um die Klimawirkung von verschiedensten politischen Maßnahmen standardisiert, vergleichbar und messbar zu erfassen. Zudem könnte der Bund die Kommunen bei der Erfüllung der damit verbundenen zusätzlichen personellen Verwaltungsaufgaben finanziell unterstützen. Auch der Austausch von Erfahrungen und Best Practices sowie eine Kommunikationsstrategie zur Verbreitung könnten gefördert werden.

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Weitere Informationen

Vortrag von Prof. Hirschl zum Download (PDF, 0,6 MB). Der gesamte Bericht wird in Kürze veröffentlicht.

Den „Klimanotstand“ auszurufen, bedeutet für viele Kommunen mehr als reine Symbolik. Mit einer Klimanotstandskommune tritt ein neuer Akteur in Erscheinung, der seitens der nationalen Klimaschutzpolitik stärker beachtet werden sollte. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung, die Prof. Bernd Hirschl vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung am 2. November 2019 auf dem „Klimanotstandkongress“ in Berlin vorstellte. Aus ganz Deutschland kamen Kommunen zusammen, die einen Beschluss gefasst haben, mit dem sie erklären, dass die Klimakrise existiert und dass die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen um gegenzusteuern. Hirschl: „Die nationale Förderpolitik sollte solche Kommunen, die durch ihren in der Regel breit angelegten Klimaschutz- und Vorsorgeansatz zu neuen Vorreitern werden können, bei der Umsetzung unterstützen.“

Die Studie hat das IÖW gemeinsam mit der Volksinitiative Klimanotstand Berlin, die zu dem Kongress eingeladen hatte, konzipiert und in Eigenregie durchgeführt. Das IÖW befragte alle eingeladenen Kommunen, die bereits einen Klimanotstand oder einen vergleichbaren Beschluss gefasst haben. Dazu zählten wenige Tage vor der Konferenz 78 Kommunen. Ein Drittel, also 26 Kommunen, beantwortete den Fragebogen vollständig.

Innovatives Element: Prüfung aller politischen Entscheidungen auf Klimaverträglichkeit

Die Ergebnisse zeigen etwa, dass es sich bei den Kommunen weder um besonders reiche oder politisch „grüne“ Kommunen noch um Klimaschutz-Vorreiter handelt, sondern dass diese ein eher durchschnittliches Profil aufweisen. Die Analyse des Prozesses, der in den Kommunen zur Ausrufung des Klimanotstands geführt hat, zeigt, dass zivilgesellschaftliche Akteure signifikant oft den Anstoß gegeben haben – darunter häufig Fridays for Future. Ein innovatives Element vieler Beschlüsse ist, dass alle politischen Entscheidungen auf Klimaverträglichkeit geprüft werden. „Im Zusammenklang mit Verschärfungen von Zielen und Maßnahmen – die in einigen Fällen bereits beschlossen sind, in vielen Kommunen noch diskutiert werden – kann eine solche Klimaverträglichkeitsprüfung eine neue Qualität für Klimaschutz mit sich bringen, wenn sie mit einem breiten Monitoring einhergeht“, so Hirschl.

Hirschl: „Neuer Akteur mit Potenzial“

Nach Einschätzung von Hirschl sind die Klimanotstandskommunen ein neuer Akteur mit Potenzial für die Umsetzung der nationalen Klimaschutzstrategie. Daher sollten sie im einschlägigen Förderprogramm, der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums, auch entsprechende Aufmerksamkeit erhalten. Mit staatlicher Unterstützung und durch wissenschaftliche Begleitung könnten etwa Methoden, Tools und Verfahren entwickelt werden, um die Klimawirkung von verschiedensten politischen Maßnahmen standardisiert, vergleichbar und messbar zu erfassen. Zudem könnte der Bund die Kommunen bei der Erfüllung der damit verbundenen zusätzlichen personellen Verwaltungsaufgaben finanziell unterstützen. Auch der Austausch von Erfahrungen und Best Practices sowie eine Kommunikationsstrategie zur Verbreitung könnten gefördert werden.

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Weitere Informationen

Vortrag von Prof. Hirschl zum Download (PDF, 0,6 MB). Der gesamte Bericht wird in Kürze veröffentlicht.