Förderprogramm prorgres.NRW – Bildungsprämie Kommunale Wärmeplanung verfügbar!

Im Rahmen des Förderprogramms progres.nrw – Klimaschutztechnik können Kommunen, kommunale Unternehmen sowie KMU, die mit der Koordination oder Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung befasst sind, von der Bildungsprämie Kommunale Wärmeplanung (Nr. 6.2.1 der Förderrichtlinie) profitieren. Die Förderung bietet eine gute Gelegenheit, die fachliche Qualifizierung der zuständigen Ansprechpersonen finanziell zu unterstützen.

 

Kurzüberblick zur Förderung:

  • Gefördert wird die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen im Bereich Kommunale Wärmeplanung (nach De-minimis-Verordnung).
  • Förderfähige Lehrgänge müssen mindestens 16 Unterrichtseinheiten umfassen und die Themen Eignungsprüfung, Bestandsanalyse, Potenzialanalyse und Zielszenario gemäß Wärmeplanungsgesetz (WPG) und Landeswärmeplanungsgesetz NRW (LWPG) abdecken.
  • Zuwendung: bis zu 500 Euro pro erfolgreich absolviertem Fortbildungstag und Beschäftigtem.
  • Förderquote: bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, Förderhöchstgrenze 2.500 Euro je Beschäftigten.
  • Für finanzschwache Kommunen: erhöhte Förderquote von bis zu 90 %, Förderhöchstgrenze 2.750 Euro (Nachweis der Finanzschwäche erforderlich).
  • Je Kommune sind jährlich maximal drei Weiterbildungen förderfähig, je Beschäftigtem maximal eine Fortbildung pro Jahr.
  • Erforderlich bei Antragstellung: Beschäftigungsnachweis mit Tätigkeitsfeld sowie Beschreibung des Lehrgangs inkl. Anbieter.

Weitere Informationen zur Förderung stellt die Bezirksregierung Arnsberg bereit. Von dort aus gelangen Sie direkt zum Antragsformular.

Erfreulicherweise stehen für dieses Jahr noch Fördermittel zur Verfügung, sodass die Prämie zeitnah in Anspruch genommen werden kann. Die Antragstellung erfolgt vollständig digital und die Bewilligung erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen.