Seit Sommer 2008 fördert das Bundesumweltministerium auf Basis der Kommunalrichtlinie („Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“) Klimaschutzprojekte in Kommunen. Das Interesse an der Kommunalrichtlinie ist groß: Seit 2008 wurden 10.000 Projekte in mehr als 3.000 Kommunen gefördert.

Zum 1. Juli 2016 hat dasBundesumweltministerium die Förderung ausgeweitet. Die Erweiterung bietet nun noch mehr Handlungsmöglichkeiten. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Anträge auf Zuwendung können

beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.

Sie können ganzjährig Anträge für die Förderschwerpunkte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle in Schulen und Kitas einreichen.

Weiterhin ist die Beantragung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme im Rahmen eines laufenden Klimaschutzmanagements oder des Anschlussvorhabens ganzjährig möglich. Wichtig ist hierbei, dass die Beantragung der ausgewählten Maßnahme im Laufe der ersten 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums für die Förderung einer Stelle für das Klimaschutz-management oder eines Anschlussvorhabens für das Klimaschutzmanagement erfolgen kann – der Bewilligungszeitraum ist hierbei unabhängig vom Zeitpunkt der Besetzung der Stelle des Klimaschutzmanagers bzw. der Klimaschutzmanagerin.

Außerdem ist die Beantragung eines Starterpaketes im Rahmen der Energiesparmodelle in Schulen und Kitas ganzjährig möglich. Wichtig ist hierbei, dass die Beantragung des Starterpakets im Laufe der ersten 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums für die Förderung der Einrichtung oder Weiterführung eines Energiesparmodells in Schulen und Kitas.

Weitere Informationen finden sie unter https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen