EFRE – Energetische Gebäudesanierung – Erweiterung der Richtlinie um Verwaltungs-, Betriebs- und Funktionsgebäude und Wasserrettungsstationen

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ende des Jahres 2024 die überarbeitete Richtlinie in Kraft getreten ist, die die Förderfähigkeit um weitere Gebäudetypen erweitert. Dies ist Teil der “Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen – progres.nrw – Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude” (progres.nrw – Energieeffiziente öffentliche Gebäude). Der neue Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 20.12.2024 setzt diese Neuerung um.

Zu den nun neu förderfähigen Gebäuden gehören:

  1. Wasserrettungsstationen an Seen und Flüssen.
  2. Kommunale Verwaltungsgebäude wie:
    • Rathäuser
    • Kreishäuser
    • Kommunale Betriebsgebäude, wie:
      • Bauhöfe
      • Feuerwache
  3. Gebäude von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Gebäude nicht für wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts genutzt werden dürfen.

Verwaltungs-, Betriebs- und Funktionsgebäude werden mit einer Förderquote von bis 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert. Für Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, wird eine Förderquote von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt.

Gefördert werden die Planung und Umsetzung von ganzheitlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen, die zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz beitragen. Dazu zählen  die Wärmedämmung, der Austausch von Fenstern und Türen sowie die Modernisierung der Heizungs- und Lüftungstechnik als Gesamtmaßnahme.

Weitere Neuerungen der Richtlinie

Die bisherige Förderung mit den technischen Anforderungen wird beibehalten und bereits eingereichte Anträge werden durch die Bezirksregierung geprüft. Die maximale Förderquote wurde für Kommunen in der Haushaltssicherung auf max. 90% angehoben.

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Förderanträge können von Kommunen, kommunalen Unternehmen, Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie Körperschaften mit gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken eingereicht werden.

 

Sprechstunden im Winter 2025

Die PlattformKlima.NRW berät weiterhin allen Fragen rund um die EFRE-Förderrichtlinie „energetische Gebäudesanierung“. Alle aktuellen Fragestellungen (FAQ) rund um die Richtline sind auf der Seite der PlattformKlima.NRW zusammengefasst.

 

Die Plattformklima.NRW bietet in Kürze noch Onlinesprechstunden (Freischaltung in Kürze) an:

Sollten Sie schon an einem Antrag arbeiten, dann sind sie herzlich in die Sprechstunde eingeladen. Wir freuen uns über Rückmeldungen, ob und wann Sie eine Antragseinreichung planen.

Weitere Informationen und alle Ansprechpartner*innen finden Sie hier auf der Webseite unter „Förderung“

 

Gebäudesanierung_KI
Symbolphoto: Copilot