Online-Spot: Datenschutz trifft kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist mit Inkrafttreten des Landeswärmeplanungsgesetzes Ende des Jahres 2024 offiziell zur Pflichtaufgabe der Kommunen geworden. Das Wärmeplanungsgesetz hat dabei klare Vorgaben hinsichtlich der Aufstellungserfordernisse. Die Bestands- und Potenzialanalyse sind dabei wesentliche Bestandteile, die zudem einen hohen Datenaufwand generieren. Das Wärmeplanungsgesetz formuliert dabei einen groben Rahmen, was bei der Datenerhebung und Verarbeitung zu beachten ist. Für die Datenerhebung als solche bietet das Land diverse Unterstützungsangebote, aber es steht in kommunaler Verantwortung die zentralen Daten zu erheben und deren Verarbeitung hoheitlich zu kontrollieren. Dabei ergeben sich immer wieder Fragen rund um den korrekten Umgang mit den Daten:

  • Ab wann sprechen wir von personenbezogenen bzw. personenbeziehbaren Daten?
  • Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden die Daten im Rahmen der Wärmeplanung verarbeitet?
  • Welche Lösch- und Speicherfristen gibt es und wie werden sie festgelegt?
  • Welche grundlegenden Maßnahmen muss ich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachten?

Wir möchten Sie bestmöglich dabei unterstützen, die richtigen Entscheidungen im Umgang mit den Daten zu treffen. Hierfür laden wir Sie herzlich zu einem Online-Spot am 10. April 2025 ein. Mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Leverkusen, Ass. Jur. Philipp Löhr, haben wir einen Experten gewonnen, der Ihnen die wichtigsten datenschutzrechtlichen Grundlagen praxisnah vermitteln wird.

Online-Spot: Datenschutz trifft kommunale Wärmeplanung
am 10. April 2025, 10:00 bis 11:30 Uhr
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