Zur Stärkung des Klimaschutz- und Klimaanpassungsprozesses in den Städten und Gemeinden sind die KlimaschutzmanagerInnen unverzichtbar geworden. Ihre Verweildauer ist durch die begrenzte Bundesförderung auf 3 bzw. 5 Jahre beschränkt. Doch gerade die Akquisition und Verwendung der zahlreichen Fördermöglichkeiten zur Umsetzung der Klimaschutzkonzepte lebt von Kontinuität.
In NRW hat die neue Landesregierung die landespolitischen Prioritäten neu sortiert. Hat das perspektivisch auch Auswirkungen auf die noch verfügbare Bundesförderung? Rückt die Verstetigung des Klimaschutzes in weite Ferne obwohl die Erderwärmung weiter zunimmt und die Nachrichten fast täglich über Katastrophen im Zusammenhang mit Klimafolgen berichten?